Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Nach dieser Verordnung sind Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten, dass leuchtende und beleuchtete Flächen keine Blendung auf dem Bildschirm verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit der geeigneten verstellbaren Sonnenschutz - Rollos ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf dem Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt DIN 5035 Teil 7. Empfehlenswert ist der Einsatz von Rollos mit speziellen Aluminium bedampften Blendschutz - Behängen.